HORNNISSEN AGBs, Stand 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen HORNNISSEN und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, HORNNISSEN hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die in einzelnen Punkten von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben Vorrang.
1. Vertragsschluss:
1.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in welchem alle vereinbarten Leistungen nebst Vergütung festgehalten werden.
1.2. Die Angebote von HORNNISSEN sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei HORNNISSEN gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragbestätigung von HORNNISSEN oder mit erster Erfüllungshandlung aufgrund des Auftrags als angenommen.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Ablieferung des Werkes fällig. HORNNISSEN ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Alle Leistungen von HORNNISSEN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Kostenvoranschläge von HORNNISSEN sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10 % gelten als genehmigt. Höhere Abweichungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Kostenüberschreitung nicht binnen einer Woche widerspricht.
2.6. Für alle Arbeiten von HORNNISSEN, die aus welchen Gründen auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der HORNNISSEN ein Abstandshonorar von 1/3 der angefallenen Kosten, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3. Fremdleistungen, Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1. HORNNISSEN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von HORNNISSEN abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet,
HORNNISSEN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen und Reproduktionen sind vom Auftraggeber zu erstatten. Dies gilt auch für erforderliche Lizenzgebühren Dritten gegenüber.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen, Konzepten und Programm-Codes werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind HORNNISSEN
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
5.1. HORNNISSEN legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Widerspricht der Auftraggeber Layoutentwürfen, Konzepten, etc. nicht innerhalb von 48 Stunden, gelten diese als genehmigt.
Farbabweichungen, auch solche die beim Offsetdruck je nach Papierart und Papierstärke entstehen können, sowie Farbabweichungen beim Proof berechtigen nicht zur Minderung. Auch ein Digitaldruck ist nicht farbverbindlich und berechtigt nicht zur Minderung.
5.2. Soll HORNNISSEN die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt HORNNISSEN die
Produktionsüberwachung durch, entscheidet HORNNISSEN nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
5.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der HORNNISSEN zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
6.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für HORNNISSEN Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Nach Abstimmung der Inhalte und des Designs können zwei Text- oder Layoutkorrekturen kostenneutral entgegengenommen werden.
6.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann HORNNISSEN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
7. Herausgabe von Daten
7.1. HORNNISSEN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die HORNNISSEN ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2. Hat HORNNISSEN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der HORNNISSEN verändert werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4. HORNNISSEN haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von HORNNISSEN ist ausgeschlossen
bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1. Alle Leistungen von HORNNISSEN (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative oder Datenfiles) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HORNNISSEN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber HORNNISSEN eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
8.2. HORNNISSEN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vereinbarten Verwendungszweck und die im vereinbarten Umfang erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Eigentumsübertragung erfolgt ausdrücklich nicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Kommunikationsmittels übertragen. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
8.3. Für die Nutzung von Leistungen von HORNNISSEN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, die Zustimmung von HORNNISSEN erforderlich. Dafür steht HORNNISSEN eine gesonderte Vergütung zu.
8.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen HORNNISSEN und Auftraggeber.
8.5. HORNNISSEN bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
8.6. HORNNISSEN ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln, Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und bei allen Maßnahmen auf die HORNNISSEN hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. .
8.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die von HORNNISSEN gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HORNNISSEN.
9.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HORNNISSEN zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt HORNNISSEN vorbehalten.
10. Haftung
10.1. HORNNISSEN haftet grundsätzlich nur für Schäden, die selbst oder Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Sofern HORNNISSEN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten keine Erfüllungsgehilfen von HORNNISSEN.
10.2. Im Übrigen gelten für die Haftung von HORNNISSEN bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung zum Gegenstand, so haftet die HORNNISSEN nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses.
10.3. Geraten HORNNISSEN mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosen Ablauf kann der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
10.4. Im kaufmännischen Verkehr haftet HORNNISSEN stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.
10.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach den Regelungen zur Produkthaftung.
10.6. HORNNISSEN haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat HORNNISSEN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10.7. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.8. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
10.9. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei HORNNISSEN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
10.10. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht im Falle von Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- , Wechsel– und Urkundsprozesses, der Sitz von HORNNISSEN.
11.2. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
11.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
HORNNISSEN
Ronald Horn Julia Nissen GbR
Peter-Hille-Straße 74
12587 Berlin „